Schumann, Katja: Rangverhältnisse im Unterhaltsrecht / Katja Schumann
Taunusstein : Driesen, 2001 (Driesen Edition Wissenschaft). - 143 S. ; 19 cm. Zugl.: Göttingen, Universität, Dissertation, 2001 ISBN 3-9807344-9-8 brosch., EUR 18,00 Rangverhältnisse haben im Unterhaltsrecht immer dann eine große Bedeutung, wenn die finanziellen Mittel des Verpflichteten nicht ausreichen, denn nur in diesem Fall sind die Ränge der Berechtigten ausschlaggebend. Es muss geklärt werden, wer seinen Unterhaltsbedarf in vollem Umfang, wer ihn nur zum Teil und wer ihn unter Umständen gar nicht erhält sowie welche Verpflichteten welche Leistungen zu erbringen haben. Wegen der großen Zahl denkbarer Konstellationen ist die Rechtslage sehr unübersichtlich. Katja Schumann macht die Problematik der Rangverhältnisse anhand von 39 Fallbeispielen transparent. Die Autorin orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Berücksichtigung der – davon teilweise abweichenden – Literatur bis zum Stand November 2000. Die Autorin: Jahrgang 1971; Abitur; Studium der Rechtswissenschaft; Promotion an der Georg-August-Universität in Göttingen bei Prof. Dr. Uwe Diederichsen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Handelsrecht und Juristische Methodenlehre. Vorwort Für die Anregung des Themas und die Unterstützung bei der Ausarbeitung bedanke ich mich bei meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Uwe Diederichsen. Dank gebührt auch Herrn Prof. Dr. Volker Lipp für das Zweitgutachten. Besonders herzlich bedanke ich mich bei meiner Mutter für die Rundumbetreuung und Unterstützung in jeder »Lebenslage« der Dissertation während der gesamten Zeit, ohne diese Unterstützung wäre die Arbeit wohl nicht erschienen. Ebenso möchte ich mich herzlich bei Susann Altkemper bedanken, die mir in der Endphase der Dissertation weit mehr als nur eine gute Freundin war. Katja Schumann Aus dem Inhalt Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung Erstes Kapitel: Rangverhältnisse im Unterhaltsrecht, die nicht ausschließlich finanzieller Natur sind / Rangverhältnisse in der Zivilprozeßordnung A. Definition eines Ranges im Unterhaltsrecht B. Rangverhältnisse innerhalb der verschiedenen Bedarfsformen im Unterhaltsrecht I. Gleichwertigkeit der Bedarfsformen als Grundsatz II. Wertigkeit von Betreuungsbedarf und Barbedarf 1. Allgemeines 2. Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsbedarf 3. Erläuterung der Begriffe »Mehr- und Sonderbedarf« im Barunterhalt a) Mehrbedarf b) Sonderbedarf 4. Ausnahmen der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsbedarf 5. Besonderheiten der »Hausmannsrechtsprechung« a) Grundsätzliches aa) Gleichrangigkeit der Unterhaltsansprüchesämtlicher minderjähriger Kinder, der privilegierten volljährigen Kinder und der Ehegatten bb) Erwerbsobliegenheit des »Hausmannes« cc) Verfassungsmäßigkeit der »Hausmannsrechtsprechung« dd) Rollentausch aus vernünftigen Erwägungen b) Die möglichen Fallkonstellationen aa) Umfang der Erwerbstätigkeit des haushaltsführenden Ehegatten, wenn aus der zweiten Ehe keine Kinder hervorgegangen sind bb) Umfang der Erwerbstätigkeit des haushaltsführenden Ehegatten, wenn aus der zweiten Ehe Kinder hervorgegangen sind c) Anwendung der »Hausmannsrechtsprechung« auch bei Übernahme eines Haushalts in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 6. Möglichkeiten der Festsetzung des Barunterhaltes – dynamischer und statischer Unterhalt (§ 1612 a BGB) III. Rangverhältnis von Elementarbedarf und zweckgebundenem Elementarbedarf (Ausbildungsunterhalt), wenn mehrere Bedürftige aufeinander treffen 1. Allgemeines zum Ausbildungsunterhalt a) Angemessene Berufsausbildung b) Finanzierung einer Zweitausbildung / Weiterbildung durch die Eltern 2. Vorrang des Elementarbedarfs vor Ausbildungsunterhalt? 3. Rangunterschied zwischen erhöhtem Elementarbedarf (Mehrbedarf) und Ausbildungsunterhalt bei Vorliegen der gesteigerten Unterhaltspflicht der Eltern nach § 1603 Abs. 2 BGB IV. Rangverhältnis von Elementarbedarf und Vorsorgebedarf bei Ehegatten C. Bedeutung von Rangverhältnissen in der Zwangsvollstreckung I. Die Einzelvollstreckung II. Gesamtvollstreckung / Insolvenzverfahren 1. Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens 2. Gläubiger des Insolvenzverfahrens 3. Verteilung der Masse D. Besonderheiten in der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen I. Berücksichtigung des § 850 d ZPO II. Zusammentreffen von Pfändungen mehrerer Unterhaltsgläubiger 1. Nur einer von mehreren Unterhaltsgläubigern vollstreckt a) Vorrang des vollstreckenden Gläubigers b) Nachrang des vollstreckenden Gläubigers c) Gleichrang des vollstreckenden Gläubigers 2. Mehrere Unterhaltsgläubiger pfänden nacheinander Zweites Kapitel: Rangverhältnisse im Unterhaltsrecht bezogen auf Barunterhalt A. Abstammungsunterhalt I. Volle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten 1. Ein Berechtigter steht einem Verpflichteten gegenüber a) Bedürftigkeit des Berechtigten b) Leistungsfähigkeit des Verpflichteten 2. Zwei Berechtigte stehen einem Verpflichteten gegenüber II. Teilleistungsfähigkeit des/der Verpflichteten 1. Allgemeines a) Mangelfall b) Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten c) Rangordnung der Berechtigten bei Teilleistungsfähigkeit des Verpflichteten 2. Zwei Berechtigte stehen einem Verpflichteten gegenüber a) Zwei Berechtigte derselben Rangstufe b) Zwei Berechtigte unterschiedlicher Rangstufen 3. Ein Berechtigter steht zwei Verpflichteten gegenüber 4. Zwei Berechtigte stehen zwei Verpflichteten gegenüber a) Gleicher Rang der Verpflichteten / gleicher Rang der Berechtigten b) Gleicher Rang der Verpflichteten / unterschiedlicher Rang der Berechtigten c) Unterschiedlicher Rang der Verpflichteten / Ersatzhaftung / Ausfallhaftung zwischen den beiden Elternteilen aa) Ausfallhaftung bb) Ersatzhaftung d) Der Übergang von Unterhaltsansprüchen nach §§ 91 BSHG, 7 UVG aa) Der Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG bb) Der Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 7 UVG 5. Elternunterhalt III. Exkurs: Ausgleichsansprüche 1. Ein Unterhaltsverpflichteter leistet an einen nachrangig Berechtigten, obwohl ein vorrangig Berechtigter hätte berücksichtigt werden müssen 2. Ein an sich nicht Verpflichteter ist für die Unterhaltsverpflichtung eines anderen aufgekommen und verlangt für das Gezahlte Ersatz a) Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag b) Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung c) Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch B. Ehegattenunterhalt I. Allgemeines zum Trennungsunterhalt / Geschiedenenunterhalt 1. Unterhaltsbedarf und Bedürftigkeit des geschiedenen / getrenntlebenden Ehegatten 2. Leistungsfähigkeit des verpflichteten Ehegatten / Billigkeitsunterhalt (§ 1581 BGB) II. Rangverhältnis zwischen mehreren Ehegatten 1. Zwei Ehegatten unterschiedlichen Ranges 2. Zwei Ehegatten gleichen Ranges C. Verhältnis zwischen Abstammungsunterhalt und Ehegattenunterhalt, einschließlich der Ansprüche eines nichtehelichen Elternteils I. Gleichrang eines Ehegatten mit minderjährigen unverheirateten Kindern gemäß § 1609 Abs. 2 S. 1 BGB II. Rangstellung minderjähriger unverheirateter Kinder, wenn zusätzlich Unterhaltsansprüche zweier Ehegatten unterschiedlicher Rangstufen vorliegen 1. Verweisung der minderjährigen unverheirateten Kinder mit dem neuen Ehegatten in den zweiten Rang 2. Gleichstellung der minderjährigen unverheirateten Kinder mit dem jeweiligen Ehegatten 3. Einschränkende Auslegung des § 1609 Abs. 2 S. 1 BGB/Handhabung der Rangverteilung nach der Rechtsprechung 4. Gleichrangigkeit des geschiedenen und des neuen Ehegatten III. Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter / des nichtehelichen Vaters nach § 1615 l BGB 1. Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit 2. Rangfolge der Verpflichteten a) Vorrang der Haftung des Elternteils des nichtehelichen Kindes nach § 1615 l Abs. 3 S. 2, Abs. 5 BGB vor den Verwandten des Berechtigen b) Rangverhältnis zwischen dem unterhaltspflichtigen Elternteil und dem Ehegatten des Berechtigten D. Berechnung der Höhe der Unterhaltsansprüche in der Praxis / Anwendung der Düsseldorfer Tabelle I. Allgemeines zur Berechnung der Höhe des Unterhalts II. Anwendung der Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts III. Berechnung des Ehegattenunterhalts nach Quoten oder Schlüsseln E. Änderungen durch das neue Kindschaftsrecht vom 01.07.1998 Schlußwort Bibliographie Einleitung Rangverhältnisse im Familienrecht haben in zahlreichen Einzelschicksalen eine entscheidende Rolle gespielt. Diese Arbeit soll die Rangverhältnisse im Bereich des Unterhaltsrechts darstellen, wobei im ersten Kapitel auf Rangverhältnisse der verschiedenen Bedarfsformen und innerhalb der Zwangsvollstreckung eingegangen wird, im zweiten Kapitel dann ausschließlich die finanziellen Ansprüche im Unterhaltsrecht behandelt werden. Vereinfacht ausgedrückt wird also geklärt: »Wer vor wem etwas bekommt, und wer vor wem etwas leisten muß.« Voraussetzung ist dabei natürlich immer, daß die finanziellen Mittel des bzw. der Verpflichteten nicht ausreichen, denn erst dann sind die Ränge der Berechtigten ausschlaggebend. Danach kann und muß geklärt werden, wer seinen Unterhaltsbedarf in vollem Umfang erhält, wer zum Teil und wer unter Umständen gar nicht und welcher Verpflichtete welche Leistungen zu erbringen hat. Anhand von Beispielen soll die Problematik der Rangverhältnisse transparent dargestellt werden. Innerhalb der Beispiele werden keine Werte der gängigen Unterhaltstabellen bzw. Leitlinien der Oberlandesgerichte herangezogen, sondern Annäherungswerte, also »runde Summen«, zur Überschaubarkeit der Berechnungsmethode. Die Arbeit orientiert sich weitgehend an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Berücksichtigung der – davon teilweise abweichenden – Literatur bis zum Stand November 2000.